Wenn ein Gebäude partiell oder komplett abgerissen werden muss, lassen wir grösste Vorsicht walten, um zu erhaltende Bauteile und benachbarte Häuser nicht zu beschädigen. Dies ist insbesondere bei denkmalgeschützter Bausubstanz, bei laufendem Betrieb auf engen Platzverhältnissen oder bei bewohnten Objekten von zentraler Bedeutung. Die Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer steht für uns auch bei Sanierungen an erster Stelle – unabhängig davon, ob es sich um eine kleinere Renovation oder um einen Grossumbau handelt. Falls nachträglich eine Bauwerksverstärkung nötig sein sollte, führen wir eine Qualitätssicherung durch und schlagen Ihnen geeigneten Massnahmen vor.
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